Kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein können sich Digitalisierungsprojekte zu 40 Prozent bezuschussen lassen, auch wenn darin KI steckt. Das Land fördert über das Programm DKU zwei Schritte: eine externe Beratung mit bis zu 8.000 Euro Zuschuss und die anschließende Umsetzung mit bis zu 80.000 Euro. Die Richtlinie wurde im Juni 2026 neu veröffentlicht, Anträge sind laufend online möglich.

Wichtig vorab: Der Begriff „künstliche Intelligenz“ kommt in der Richtlinie nicht vor. Gefördert wird Digitalisierung mit spürbarem Fortschritt für den Betrieb. Ein KI-Vorhaben hat gute Chancen, wenn es genau das leistet. Ein reines Chatbot-Abo für das Büro dagegen eher nicht. Was wo hineinpasst, klären wir in diesem Beitrag.

Das Programm auf einen Blick

Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU), Stand September 2026
PunktRegel
Modul 1 Beratung: förderfähige Kosten2.500 € bis 20.000 €
Modul 1 Beratung: Zuschuss40 %, höchstens 8.000 €
Modul 1 Beratung: ErgebnisSchriftlicher Bericht mit Handlungsempfehlungen, Abschluss binnen 8 Monaten
Modul 2 Umsetzung: förderfähige Kosten10.000 € bis 200.000 €
Modul 2 Umsetzung: Zuschuss40 %, höchstens 80.000 €
Modul 2 Umsetzung: eigenes PersonalPauschale von 20 % der direkten Kosten
Modul 2 Umsetzung: ErgebnisEingeführte Lösung und geschultes Team, Umsetzung binnen 18 Monaten

Die Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer, sofern Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist. Beide Module lassen sich einzeln oder nacheinander nutzen. Wer schon ein tragfähiges Konzept hat, kann direkt mit der Umsetzung einsteigen. Jedes Unternehmen erhält aus jedem Modul während der Laufzeit der Richtlinie nur einmal einen Zuschuss. Das spricht dafür, das Vorhaben nicht zu klein zu schneiden.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

  • Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Mittlere Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
  • Mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die geförderte Lösung muss dort eingesetzt werden und drei Jahre nach Projektende im Betrieb bleiben.
  • Nicht antragsberechtigt sind unter anderem freie Berufe nach § 18 EStG, also etwa Kanzleien, Ingenieur- und Architekturbüros oder Arztpraxen. Ebenso ausgeschlossen sind Landwirtschaft, Fischerei, Krankenhäuser und Unternehmen in Schwierigkeiten.

Gerade der Ausschluss der freien Berufe überrascht viele. Für sie kommt eher die Bundesförderung für Unternehmensberatung beim BAFA in Frage, die nach aktuellem Stand bis Ende 2026 läuft. Prüfen Sie die Voraussetzungen dort gesondert.

Modul 1: Beratung, bevor Geld in Technik fließt

Eine externe Beratung untersucht Ihre bestehenden Abläufe und zeigt, wo Digitalisierung den größten Nutzen bringt. Themen können Prozesse, Produkte, Geschäftsmodelle oder digitale Souveränität sein. Am Ende steht ein schriftlicher Bericht mit konkreten Empfehlungen.

Ein Teil ist Pflicht: Jede geförderte Beratung enthält eine Risikoanalyse zur IT- und Informationssicherheit mit Vorschlägen für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Für KI-Vorhaben ist das ohnehin sinnvoll. Wer Kundendaten, Verträge oder interne Dokumente mit KI verarbeiten will, muss vorher wissen, wo die Daten liegen und wer darauf zugreift.

Für ein KI-Vorhaben kann eine solche Beratung zum Beispiel so aussehen:

  • Drei bis fünf wiederkehrende Abläufe aufnehmen, etwa Anfragen, Angebote oder die Ablage von Belegen.
  • Für jeden Ablauf bewerten, ob KI, klassische Automatisierung oder gar keine Technik die bessere Antwort ist.
  • Datenquellen, Schnittstellen und Zugriffsrechte prüfen und die Sicherheitsrisiken festhalten.
  • Einen Fahrplan mit Aufwand, Reihenfolge und erwartbarem Nutzen erstellen, der als Grundlage für Modul 2 taugt.

Modul 2: Umsetzung mit Software, Einrichtung und Schulung

Im zweiten Modul wird die Lösung eingeführt. Förderfähig sind laut Richtlinie vor allem:

  • Software: Kauflizenzen oder Software as a Service für bis zu 36 Monate, wenn die Miete im Förderzeitraum vollständig bezahlt wird.
  • Externe Dienstleistungen rund um die Software: Einrichtung und Anpassung, Datenmigration, Hosting und Service für bis zu sechs Monate, digitale Barrierefreiheit sowie abschließende Sicherheitsprüfungen.
  • Hardware, wenn sie zur neuen Software gehört und einen Digitalisierungsfortschritt bringt.
  • Externe Schulungen Ihrer Mitarbeitenden für die neue Lösung.

Hinzu kommt die Pauschale für eigenes Personal: 20 Prozent der direkten Projektkosten werden zusätzlich für die interne Arbeitszeit angesetzt, die Ihr Team in das Projekt steckt. Ob diese Pauschale innerhalb der Obergrenze von 200.000 Euro liegt oder darauf aufgeschlagen wird, lässt die Richtlinie offen. Das klärt die Förderstelle im Einzelfall.

Zwei Anforderungen sollten Sie vor dem Antrag kennen. Erstens müssen Sie darstellen, wie sich die IT-Sicherheit verbessert. Zweitens bewertet die Förderstelle, ob das Vorhaben zum Klimaschutz oder zur Ressourceneffizienz beiträgt, etwa durch weniger Papier, weniger Fahrten oder effizientere Abläufe. Außerdem verlangt die Projektbeschreibung für Modul 2 eine ausführliche Darstellung von Ausgangslage, Zielen und Arbeitspaketen.

Welche KI-Vorhaben passen hinein?

Weil KI nicht ausdrücklich genannt ist, entscheidet die Förderstelle anhand der allgemeinen Kriterien. Die offizielle Positivliste nennt unter anderem Big-Data-Anwendungen, vorausschauende Wartung und spezielle Softwarelösungen mit erheblichem Digitalisierungsfortschritt. Daran lässt sich ablesen, was gute Chancen hat und was nicht.

Eher passend sind Vorhaben, die einen Ablauf im Betrieb verändern:

  • Eingehende Belege, Aufträge oder Lieferscheine werden von KI gelesen und in ERP oder Dokumentenmanagement übernommen.
  • Ein interner Assistent beantwortet Fragen aus Handbüchern, Verträgen und Projektunterlagen und zeigt die Quelle an. Wie das aussieht, beschreiben wir unter interne KI-Assistenten.
  • Kundenanfragen werden sortiert, mit Daten aus dem CRM ergänzt und als Antwortentwurf zur Freigabe vorbereitet. Mehr dazu unter KI-Prozessautomatisierung.
  • Maschinen- oder Sensordaten werden ausgewertet, um Wartung besser zu planen.

Eher nicht förderfähig sind laut Richtlinie und Negativliste unter anderem:

  • Standardsoftware für die Büroausstattung. Ein allgemeines KI-Abo für das ganze Team dürfte darunter fallen.
  • Websites und Social Media ohne Verbindung zu Betriebsabläufen, Suchmaschinenoptimierung und Online-Marketing.
  • Maßnahmen, die vor allem gesetzliche Pflichten erfüllen, etwa zur DSGVO.
  • Reine Ersatzbeschaffungen, Updates ohne Fortschritt, Wartung und Reisekosten.
  • Schulungen ohne Bezug zum geförderten Projekt.

Planen Sie ein KI-Vorhaben, fragen Sie vor dem Antrag bei der Förderstelle nach, ob es als förderfähige Software eingestuft wird. Die WTSH bietet dazu eine kostenlose Innovationsberatung an.

Rechenbeispiel für einen kleinen Betrieb

Rechenbeispiel: kein Angebot und keine Förderzusage. Alle Beträge sind angenommene Werte, die Personalpauschale ist nicht eingerechnet.

Angenommenes Vorhaben mit beiden Modulen
RechenschrittBeispiel
Modul 1: Beratung mit Sicherheitsanalyse10.000 € × 40 % = 4.000 € Zuschuss
Modul 2: Einrichtung, Anpassung, Schulung40.000 € × 40 % = 16.000 € Zuschuss
Zuschuss gesamt20.000 €
Eigenanteil50.000 € − 20.000 € = 30.000 €

Der Zuschuss wird erstattet, nachdem Sie die Rechnungen bezahlt und nachgewiesen haben. Sie müssen die Kosten also zunächst vorfinanzieren. Wie Sie den laufenden Betrieb nach dem Förderzeitraum einplanen, zeigt unser Beitrag Was kostet KI im Unternehmen?

So läuft der Antrag ab

  1. Vorhaben klären. Welcher Ablauf soll sich ändern, und woran messen Sie den Erfolg?
  2. Angebote einholen. Dem Antrag liegen Angebote oder eine Preisrecherche bei. Das Angebot sollte Leistungen, Arbeitspakete und Zeitplan klar beschreiben.
  3. Online beantragen. Der Antrag läuft über das Serviceportal Schleswig-Holstein. Sie brauchen ein Servicekonto Business und ein ELSTER-Organisationszertifikat. Beides sollten Sie früh einrichten, denn es kann dauern.
  4. Bescheid abwarten. Vorher darf kein Auftrag erteilt werden. Schon ein unterschriebener Vertrag gilt als Projektbeginn und schließt die Förderung aus.
  5. Umsetzen und abrechnen. Nach Projektende reichen Sie innerhalb von sechs Monaten den Verwendungsnachweis ein, danach wird ausgezahlt.

Stellen die Mittel nicht für alle Anträge, zählt der Eingang. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Wichtig bei der Wahl des Dienstleisters: Kosten eines Anbieters, der aktiv an Ihrer Antragstellung mitgewirkt hat, sind nicht förderfähig. Wer Ihnen den Antrag schreibt, kann den geförderten Auftrag also nicht abrechnen. Den Antrag stellen Sie deshalb selbst, das Angebot und die fachlichen Grundlagen dafür liefert der Dienstleister.

Wie AI Værk Sie begleiten kann

Wir übernehmen beide Module als externer Partner: die Beratung mit Prozessanalyse, KI-Bewertung und Sicherheitsanalyse und danach die Umsetzung, von der Einrichtung und Anpassung der Software bis zur Schulung Ihres Teams. Für den Antrag erhalten Sie von uns ein prüffähiges Angebot mit klaren Arbeitspaketen. Den Antrag selbst stellen Sie, damit unsere Leistung förderfähig bleibt.

Elias ist unser Ansprechpartner in Schleswig-Holstein. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Ihr Vorhaben zum Programm passt und welches Modul der richtige Einstieg ist. Eine verbindliche Förderzusage kann nur die Förderstelle geben. Kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

Quellen

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 27. September 2026 wieder und ersetzt keine Förder- oder Rechtsberatung.