Förderung für KI-Projekte.

In Brandenburg erstattet BIG-Digital 50 % der förderfähigen Ausgaben für Beratung, Umsetzung und Schulung. In Schleswig-Holstein erstattet die DKU kleinen Unternehmen bis zu 40 %. In beiden Ländern stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Wir liefern Angebot und fachliche Unterlagen.

Stand: 15. Oktober 2026 · Quellen: ILB-Pflichtberatung, Richtlinie BIG-Digital, Ausgaben-Merkblatt der ILB, WTSH-Programmseite DKU, Richtlinie DKU im Amtsblatt

Die Programme auf einen Blick.

Beträge und Bedingungen aus den Richtlinien, Stand 15. Oktober 2026.

Brandenburg: BIG-Digital

Für gewerbliche KMU mit Betriebsstätte in Brandenburg. Erstattet werden 50 %, höchstens 50.000 € für Beratung, 250.000 € für die Implementierung und 50.000 € für Schulung. Vor dem Online-Antrag bei der ILB sind die fachliche Beratung durch die WFBB und eine Beratung zu den Antragsunterlagen bei der ILB Pflicht.

Schleswig-Holstein: DKU

Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Erstattet werden bis zu 40 %, höchstens 8.000 € für eine Beratung und 80.000 € für die Umsetzung. Der Antrag geht online an die WTSH. Die Richtlinie läuft bis zum 30. Juni 2027.

Schweden: Digitalisierungsschecks

In Skåne und Stockholm vergeben die Regionen Schecks für Digitalisierungsprojekte. Die Stockholmer Runde für 2026 ist seit dem 27. September geschlossen. Details stehen auf unserer schwedischen Seite.

Prüfen Sie vor dem Antrag.

Diese Punkte entscheiden in beiden Ländern, ob ein Vorhaben gefördert werden kann.

01

Unternehmen und Standort

Größe, Sitz oder Betriebsstätte müssen zum Programm passen.

Brandenburg verlangt ein KMU mit Betriebsstätte im Land, Schleswig-Holstein weniger als 50 Beschäftigte.
02

Bestätigung vor dem Auftrag

Ein Antrag allein reicht nicht. Klären Sie mit der Förderstelle, ab wann Sie beauftragen dürfen.

Holen Sie Angebote ein, unterschreiben Sie aber erst nach der erforderlichen Bestätigung.
03

Ein klar beschriebenes Vorhaben

Die Förderung zielt auf Vorhaben, die Ihre Abläufe digital verändern.

Planen Sie Beratung, Umsetzung und Schulung von Anfang an zusammen ein.

Wer was übernimmt.

Sie

Sie stellen den Antrag und führen das Gespräch mit der Förderstelle.

Wir

Wir liefern das Angebot, die Beschreibung des Vorhabens und die fachlichen Unterlagen für Ihren Antrag.

Schleswig-Holstein

Kosten eines Anbieters, der aktiv an der Antragstellung mitwirkt, sind bei der DKU nicht förderfähig. Deshalb gilt dort: Sie beantragen, wir liefern die Unterlagen.

So gehen Sie vor.

  1. 01

    Erstgespräch

    Kostenlos. Wir klären, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt.

  2. 02

    Angebot und Unterlagen

    Sie bekommen ein Angebot und eine Beschreibung des Vorhabens für den Antrag.

  3. 03

    Antrag

    Sie stellen den Antrag bei ILB oder WTSH. In Brandenburg sind vorher die Beratungen bei WFBB und ILB Pflicht.

  4. 04

    Umsetzung

    In Brandenburg warten Sie auf die ILB-Bestätigung zum Eingang des vollständigen Antrags. In Schleswig-Holstein warten Sie auf den Bewilligungsbescheid oder die Genehmigung zum vorzeitigen Beginn. Erst dann vergeben Sie den Auftrag.

Fragen zur Förderung

Schreibt AI Værk den Förderantrag?

Nein. Den Antrag stellen Sie selbst. Wir liefern Angebot, Vorhabenbeschreibung und fachliche Unterlagen. In Schleswig-Holstein ist das Voraussetzung, damit unsere Kosten förderfähig bleiben.

Wird auch der KI-Audit gefördert?

Beratung ist in beiden Programmen förderfähig. Ob der Audit dazu zählt, hängt davon ab, wie Sie das Vorhaben im Antrag zuschneiden. Das klären wir im Erstgespräch.

Gibt es eine Förderzusage vorab?

Nein. Über den Antrag entscheidet die Förderstelle. Wir sagen Ihnen vorher, welche Bedingungen Ihr Vorhaben erfüllen muss.

Passt ein Programm zu Ihrem Vorhaben?

Beschreiben Sie kurz Aufgabe, Standort und Unternehmensgröße. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen, welches Programm in Frage kommt.

Sprechen Sie mit uns.

Das Erstgespräch ist kostenlos.

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