Unternehmen in Brandenburg können sich Digitalisierungsprojekte zur Hälfte bezuschussen lassen, auch wenn darin KI steckt. Der Brandenburgische Innovationsgutschein BIG-Digital fördert Beratung, Umsetzung und Schulung mit jeweils 50 Prozent. Die Richtlinie gilt bis Mitte 2027, Anträge nimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) laufend entgegen.

Eine Einschränkung vorab: Künstliche Intelligenz wird in der Richtlinie nicht erwähnt. Gefördert wird eine Innovation in Ihren Abläufen oder Ihrer Organisation. Ein KI-Vorhaben passt, wenn es verändert, wie Ihr Betrieb arbeitet. Wer nur einen bestehenden Arbeitsschritt schneller machen will, fällt eher heraus. Worauf es dabei ankommt, klären wir in diesem Beitrag.

Das Programm auf einen Blick

BIG-Digital, Richtlinie vom 14. Februar 2024, Stand September 2026
ModulRegel
Beratung50 % Zuschuss, höchstens 50.000 €, Dauer etwa 6 Monate
Implementierung50 % Zuschuss, höchstens 250.000 €, Dauer bis 2 Jahre
Schulung50 % Zuschuss, höchstens 50.000 €, begleitend zur Implementierung
Mindestgröße5.000 € förderfähige Ausgaben je Projekt
Laufzeit der Richtliniebis 30. Juni 2027

Der Fördersatz ist für alle Unternehmensgrößen gleich. Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Ein Unternehmen kann höchstens zwei geförderte Vorhaben gleichzeitig laufen haben. Wer zuerst eine Beratung fördern lässt, stellt den Antrag für die Implementierung erst nach deren Abschluss.

Wer kann den Gutschein beantragen?

  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, also weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Handwerksbetriebe sind ausdrücklich eingeschlossen.
  • Aus der gewerblichen Wirtschaft: Verlangt werden Gewerbeanmeldung und Gewerbesteuerpflicht. Freiberufler ohne Gewerbe sind damit nicht antragsberechtigt.
  • Mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg. Das Vorhaben muss Abläufe dieser Betriebsstätte betreffen, und geförderte Güter bleiben drei Jahre im Land.

Beratung: erst verstehen, dann investieren

Eine externe Beratung untersucht Ihre Abläufe auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung und entwickelt daraus Lösungen und Handlungsempfehlungen. Grundlage ist ein detailliertes Beratungsangebot. Der Berater muss unabhängig von Ihrem Unternehmen sein und Erfahrung mit vergleichbaren Beratungen nachweisen. Eine Liste zugelassener Berater gibt es nicht.

Für ein KI-Vorhaben kann die Beratung zum Beispiel so aussehen:

  • Die wichtigsten Abläufe aufnehmen, etwa Anfragen, Angebotserstellung, Auftragsabwicklung oder Dokumentation.
  • Bewerten, wo KI einen Ablauf grundlegend verändert und wo klassische Software oder gar keine Technik die bessere Antwort ist.
  • Datenquellen, Schnittstellen, Zugriffsrechte und Sicherheitsfragen klären.
  • Einen Umsetzungsplan mit Arbeitspaketen und Aufwand erstellen, der als Grundlage für den Implementierungsantrag dient.

Implementierung: die neue Arbeitsweise einführen

Im Modul Implementierung wird die Lösung umgesetzt. Gefördert wird eine Prozess- oder Organisationsinnovation mit neuen digitalen Technologien. Die reine Anschaffung von Hard- oder Software reicht nicht. Förderfähig sind:

  • Leistungen Dritter: Programmierung, begleitende Beratung und Unterstützung, Lizenzen.
  • Eigenes Personal, das im Projekt arbeitet, mit Stundennachweis. Zusätzlich werden 15 Prozent der Personalausgaben als Pauschale für indirekte Kosten anerkannt.
  • Hardware, Software und Software as a Service, soweit sie im Projekt genutzt werden. Hier zählt nur der Wertverlust während der Projektlaufzeit, nicht der volle Kaufpreis.

Das Modul Schulung ergänzt die Implementierung: Externe Schulungen für Ihr Team zur neuen Lösung werden ebenfalls zur Hälfte gefördert, begleitend oder im Anschluss.

Welche KI-Vorhaben passen hinein?

Der entscheidende Satz steht im Merkblatt der ILB: Reine Automatisierungsvorhaben sind nicht förderfähig. Ebenso wenig einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen und geringfügige Änderungen. Ein KI-Projekt muss also zeigen, dass sich die Arbeitsweise ändert, nicht nur das Tempo.

Eher passend sind Vorhaben wie diese:

  • Anfragen, Angebote und Aufträge laufen künftig über einen neuen, durchgängigen Ablauf: KI erfasst und ordnet den Eingang, das Team entscheidet an festen Freigabepunkten. Wie so etwas aufgebaut ist, zeigt unsere Seite zur KI-Prozessautomatisierung.
  • Verstreutes Wissen aus Handbüchern, Projektakten und E-Mails wird in einem internen Assistenten zusammengeführt, der Antworten mit Quelle liefert. So ändert sich, wie Einarbeitung und Rückfragen im Betrieb laufen. Mehr unter interne KI-Assistenten.
  • Ein neues digitales Serviceangebot für Ihre Kunden, das ohne KI nicht wirtschaftlich wäre.

Eher nicht förderfähig sind laut Richtlinie und Merkblatt unter anderem:

  • Ein einzelner Arbeitsschritt, der ohne sonstige Veränderung automatisiert wird.
  • Standard-Bürosoftware ohne Projektbezug. Ein allgemeines KI-Abo für das Team dürfte darunter fallen.
  • Standard-Websites, Webshops und Online-Marketing einschließlich Suchmaschinenoptimierung.
  • Wartung, Reparatur, gebrauchte Geräte und Ersatzbeschaffungen.
  • Rechtsberatung sowie Beratung für Antragstellung und Abrechnung.

Wo genau die Grenze zwischen Prozessinnovation und reiner Automatisierung verläuft, entscheidet die Förderstelle im Einzelfall. Sprechen Sie das Vorhaben deshalb im Pflichtgespräch mit der Wirtschaftsförderung offen an.

Rechenbeispiel für einen mittelständischen Betrieb

Rechenbeispiel: kein Angebot und keine Förderzusage. Alle Beträge sind angenommene Werte.

Angenommenes Vorhaben mit drei Modulen
RechenschrittBeispiel
Beratung12.000 € × 50 % = 6.000 € Zuschuss
Implementierung: Entwicklung und Einrichtung45.000 € × 50 % = 22.500 € Zuschuss
Schulung des Teams5.000 € × 50 % = 2.500 € Zuschuss
Zuschuss gesamt31.000 €
Eigenanteil62.000 € − 31.000 € = 31.000 €

Die Förderung wird erst nach Projektende und geprüftem Verwendungsnachweis ausgezahlt. Planen Sie die Vorfinanzierung also mit ein. Welche laufenden Kosten nach dem Projekt bleiben, zeigt unser Beitrag Was kostet KI im Unternehmen?

So läuft der Antrag ab

  1. Pflichtgespräch bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB). Das Gespräch ist kostenlos. Die WFBB bestätigt es schriftlich, und ohne diese Bestätigung lässt sich der Antrag nicht einreichen.
  2. Angebote einholen und Vorhaben beschreiben. Dem Antrag liegen alle Angebote, eine Aufstellung der Ausgaben und eine Vorhabenbeschreibung nach dem Schema der ILB bei.
  3. Online beantragen über das Kundenportal der ILB, zusammen mit KMU-Erklärung, Gewerbeanmeldung und Nachweis der Betriebsstätte.
  4. Nach der Eingangsbestätigung beginnen. Sobald die ILB den Eingang bestätigt hat, dürfen Sie starten, allerdings auf eigenes Risiko: Eine Förderzusage ist das noch nicht, und die beantragte Summe lässt sich danach nicht mehr erhöhen.
  5. Umsetzen, bezahlen, nachweisen. Nach Projektende reichen Sie den Verwendungsnachweis ein, danach wird der Zuschuss erstattet.

Tipp: Schneiden Sie das Vorhaben vor dem Antrag vollständig zu. Weil die Summe nach Projektbeginn nicht mehr steigen kann, gehören auch Schulung und begleitende Beratung von Anfang an in die Planung.

Wie AI Værk Sie begleiten kann

Wir übernehmen alle drei Module als externer Partner: die Beratung mit Prozessanalyse und KI-Bewertung, die Implementierung von der individuellen Entwicklung bis zur Anbindung an Ihre Systeme und die Schulung Ihres Teams. Für den Antrag erhalten Sie von uns ein detailliertes Angebot mit Arbeitspaketen, Zeitplan und Referenzen. Die Arbeit am Antrag selbst ist nicht förderfähig; den Antrag stellen Sie deshalb selbst.

Justus ist unser Ansprechpartner in Brandenburg. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Ihr KI-Vorhaben als Innovation im Sinne des Programms taugt und welches Modul der richtige Einstieg ist. Eine verbindliche Aussage zur Förderung treffen WFBB und ILB. Kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

Quellen

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 15. September 2026 wieder und ersetzt keine Förder- oder Rechtsberatung.